Glossar Schiffsbeteiligungen

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Teilwert
Begriff aus dem Steuerrecht (Bewertungsgesetz/BewG). Anteiliger Preis (Markt-, Verkehrswert) für ein bestimmtes Wirtschaftsgut im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das Unternehmen.

Timecharter (T/C)
Zeitcharter, Siehe unter Charterer.

Tonnage
Messung des Rauminhalts (des Volumns, nicht des Gewichts), des Schiffes in Raum- oder Registertonnen, Bruttoregistertonne (BRT, engl.: Gross Registered Tonnage/CRT) a 100 KubikfuR oder rd. 2,83 Kubikmeter. Nettotonnage (NRT) nur Rauminhalt des Frachtraums. Seit 1982 Vermessung nach Brutto- und Nettoraumzahl (BRZ, NRZ). Tonnagebesteuerung orientiert sich an Nettoraumzahl. Siehe auch dwt,

Tonnagebesteuerung
Seit 1. Januar 1999 kann die Reederei ihren Gewinn pauschaliert anhand des Schiffsraums ermitteln (Rechtsgrundlage: § 5a EStG - eingeführt durch 1998 beschlossenes Seeschifffahrtsanpassungsgesetz/Gesetz zur Anpassung der technischen und steuerlichen Bedingungen in der Seeschifffahrt an den internationalen Standard). Diese Gewinnermittlungsmethode wird missverständlich als Tonnagesteuer bezeichnet. Basis ist die Nettoraumzahl (NRZ) des Schiffes. Zu versteuernder Gewinn je Anleger sehr niedrig. Wichtige Tonnagesteuerkriterien: Eintragung in inländischem Seeschiffsregister, Geschäftsführung und Bereederung an inländischem Standort.

Treuhandgesellschaft
Unternehmen, das treuhänderisch und uneigennützig im Auftrag und für Rechnung eines oder mehrerer Treugeber (Anleger) tätig ist. Typische Treuha ndschaften: Mittelverwendungskontrolle, Verwaltungstreuhandschaft, Treuhandkommanditbeteiligung. Treuhandvertrag regelt Rechte und Pflichten von Treuhänder (Treunehmer) und -geber. Spezielles Treuhandgesetz existiert nicht.

UStG
Umsatzsteuergesetz

Veräußerungserlös
(Weiter-)Verkaufspreis des Investitionsobjekts (Schiff). Vorn Erlös sind eventuell Maklerprovisionen oder sonstige Vergütungen abzuziehen, um den Veräußerungsgewinn zu ermitteln.

Verrechenbare Verluste
Derjenige Teil der Verluste, der den Höchstbetrag der ausgleichsfähigen Verluste überschreitet und deswegen auf Folgejahre vorgetragen wird.

Versicherungen
Zur Deckung der finanziellen Interessen der Eigenturnsgesellschaft, des Reeders und des Hypothekengläubigers werden Schiffsversicherungen abgeschlossen. Grundsätzlich ist ein ganzes Paket von Versicherungen erforderlich, um ein Handelsschiff umfangreich vor den finanziellen Folgen verschiedener Gefahren zu schützen. Dabei differenziert man Versicherungen, die das Schiff mit all seinen Bestandteilen absichern, Versicherungen, die die Einnahmen aus dern Schifffahrtsbetrieb sicherstellen, und Versicherungen, die die Ansprüche Dritter abwehren oder befriedigen. In der internationalen Seeschifffahrt sind insbesondere folgende Versicherungen von Bedeutung: Kaskoversicherung, Kriegsversicherung, Loss-of-Hire-Versicherung, P&I-Versicherung, Rechtsschutzversicherung, Drogenversicherung, Innocent-Owners-Versicherung.

Wasserlinie
So genannte Tiefladelinie bis zu der das voll beladene Schiff ins Wasser eintauchen darf. Erkennbar an den unterschiedlichen Lackierungen. Die Rumpf-Farbe oberhalb der Wasserlinie ist meist schmucker als das Unterschiff.

Worldscale
Ratenindex für jeweilige Fahrtgebiete, der als Abrechnungsfaktor für die Befrachter dient.

Wulstbug
Strömungsgünstigere Gestaltung des Schiffsvorderteils. Hierdurch entsteht vorne ein stärkerer Auftrieb und ermöglicht somit eine höhere Geschwindigkeit bzw. eine Treibstoffersparnis.


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